Öffnungszeiten

Bitte beachten Sie unsere geänderten Öffnungszeiten

Der Standort Stolberg bleibt vorübergehend samstags geschlossen.
Die Standorte Düren, Eschweiler und Schleiden sind wie gewohnt für Sie geöffnet.


Ab dem 02.04.2024 für euch da!

Wir eröffnen unseren fünften Standort in Mechernich-Kommern!


Neues Rücknahmesystem für saubere Styrodur® Baustellen-Schnittreste

BASF führt zusammen mit BACHL als Vertriebspartner von Styrodur® das neue Rücknahmesystem mcyclo für saubere Styrodur® Baustellen-Schnittreste ein.
 
Das System funktioniert denkbar einfach: Nachdem die Schnittreste auf der Baustelle in speziellen, ebenfalls recycelbaren Abgabesäcken gesammelt wurden, werden diese von uns fachgerecht aufgearbeitet. Die Säcke können deutschlandweit bei teilnehmenden Baustoffhändlern abgegeben werden. Das nach Sammlung und Aufarbeitung entstehende Regranulat kann dann für die Produktion neuer Dämmstoffe genutzt werden. Durch das neue Rücknahmesystem für Styrodur® Baustellen-Schnittreste werden Abfälle vermieden und fossile Ressourcen eingespart.
 
Die Benutzerfreundlichkeit stand bei der Entwicklung des Rücknahmesystems im Fokus:
Über die Onlineplattform www.mcyclo.com können Verarbeiter bequem und einfach ihre bevorzugte Sammelstelle und den gewünschten Abgabetag auswählen.
Dabei ist es egal, ob sie dies vom Schreibtisch aus machen oder direkt von der Baustelle aus, denn die Plattform wurde für die Darstellung auf mobilen Endgeräten optimiert.
 
Mehr Informationen zum neuen Rücknahmesystem für Styrodur® Baustellen-Schnittreste erhalten Sie auf www.mcyclo.com.

EASY ECO: EINFACH NACHHALTIG MIT ISOVER UND RIGIPS®

Zwei Marken, ein Versprechen:

ISOVER und RIGIPS von SAINT-GOBAIN wollen nachhaltiges Bauen noch einfacher machen. Mit unserer gemeinsamen Initiative EASY ECO – EINFACH NACHHALTIG profitieren Sie bei beiden Marken von immer mehr nachhaltigen Produkten, durchdachtem Recycling und unserem Versprechen „Rücknahme nach Rückbau“.

Klicken Sie hier!


Zwischengelagerte Küche – Wer zahlt Lagerkosten?

  • Neubau
  • Mein Haus

Ein Bauträger ist verpflichtet, eine Wohnung zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt der Bezugsfertigkeit zu übergeben.

Hält er sich nicht daran, dann können nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS Schaden­ersatzansprüche entstehen, die sogar die Zwischenlagerung einer Küche um­fassen.

(Oberlandesgericht Düsseldorf, Aktenzeichen 21 U 9/22)

Der Fall:

Ein Wohnungskäufer hatte im Vertrauen auf den fristgerechten Bezug seiner Eigentumswohnung eine Einbauküche mit zahl­reichen Geräten, Ober- und Unterschränken sowie einer Koch­insel bestellt, die er dann wegen Bauverzögerungen nicht ein­bauen lassen konnte. Er musste sie aber seinerseits dem Händler abnehmen und für die Zwischenlagerung monatliche Kosten aufwenden. Diesen Betrag forderte er als Schadener­satz – unabhängig davon, dass er ohnehin auf einer Rückab­wicklung des Kaufvertrages bestand.

Das Urteil:

„Der Verzug der Beklagten mit der Herstellung der Wohnung war kausal für die Einlagerung der Küche“, beschieden die Richter. Wäre die Wohnung rechtzeitig fertiggestellt gewesen, so wäre eine Einlagerung nicht erforderlich gewesen. Dass die Kläger eine Küche für die von der Beklagten zu erstellende Wohnung gekauft hätten, ergebe sich aus der Rechnung der Firma.

Nachrichten aus der Bau-Branche