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AGBs


§ 1 Geltungsbereich dieser AGB, der VOB/B und anwendbares Recht
(1) Diese Allgemeinen Geschaftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Angebote und Vertrage zwischen dem Kunden und uns. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hatten ausdrucklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren AGB abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung oder Leistung an den Kunden vorbehaltlos ausfuhren. Unsere AGB gelten auch fur alle kunftigen Geschafte mit dem Kunden.
(2) Ubernehmen wir auch Verlegung, Einbau oder Montage von Baumaterialien oder Bauelementen, ist die Verdingungsordnung fur Bauleistungen (VOB / Teil B) fur eindeutig als blose Bauleistungen abgetrennte Teile der vertraglichen Leistungen Vertragsgrundlage; wir bieten unseren Kunden Einsicht in die Vertragsbedingungen der VOB / Teil B und ggf. die Technischen Vorschriften der VOB / Teil C an. Die VOB werden auf Wunsch zugesandt.
(3) Es wird die Geltung deutschen Rechts vereinbart, unter Ausschluss der Bestimmungen des Ubereinkommens der Vereinten Nationen uber Vertrage fur den Internationalen Warenkauf (CISG vom 11. April 1980 in der jeweils geltenden Fassung).

§ 2 Angebote und Lieferfristen
(1) Unsere Angebote sind freibleibend, d. h. nur eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes. Der Zwischen-verkauf bleibt vorbehalten.
(2) Proben und Muster gelten als annahernde Anschauungsstucke fur Qualitat, Abmessungen und Farbe.
(3) Lieferfristen gelten vorbehaltlich richtiger sowie rechtzeitiger Selbstbelieferung, es sei denn, dass wir verbindliche Lieferfristen zusagen. Der Beginn der von uns angegebenen schriftlichen Lieferfrist setzt die vollstandige Abklarung aller technischen Fragen voraus.

§ 3 Preise
(1) Unsere Preise verstehen sich ab Lager ausschlieslich Verpackung und Transport.
(2) Die Gewahrung eines Zahlungsziels bedarf der Vereinbarung.
(3) Skontogewahrung bedarf der Vereinbarung und hat zur weiteren Voraussetzung, dass das Konto des Kunden sonst keine falligen Forderungen zu unseren Gunsten ausweist. Skontierfahig ist nur der Warenwert ohne Fracht und Dienstleistungen.
(4) Preise gelten nur dann als Festpreise, wenn wir dies schriftlich bestatigt haben.
(5) Bei einem Auftragsvolumen von unter Euro 50,00 netto erheben wir eine Aufwandsentschadigung von Euro 5,00 netto.

§ 4 Rucktritt
(1) Wir sind berechtigt von einem bereits geschlossenen Vertrag zuruckzutreten, wenn
- der Kunde falsche Angaben uber seine Kreditwurdigkeit gemacht hat.
- aufgrund eines von uns nicht zu vertretenden Umstandes ein eigener Einkauf des Kaufgegenstandes nicht vertragsgemas moglich ist.
- der Lieferung mit zumutbaren Aufwendungen nicht zu uberwindende Leistungshindernisse entgegen-stehen.
(2) In einem solchen Fall werden wir den Kunden unverzuglich von der Nicht-Verfugbarkeit informieren und unverzuglich bereits erhaltene Gegenleistungen an den Kunden erstatten, wenn wir vom Vertrag zurucktreten.

§ 5 Zahlungsbedingungen
(1) Sofern sich aus der Auftragsbestatigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis und ohne Abzug sofort fallig. Verzug tritt ohne weitere Mahnung ein, wenn der Kunde nicht innerhalb von drei Kalenderwochen, gerechnet ab dem Datum der Lieferung zahlt.
(2) Im Fall einer Mahnung entsteht eine Gebuhr i.H.v. Euro 5,00, deren Zahlungspflicht lediglich bei der ersten Mahnung nicht besteht, sofern diese verzugsbegrundend ist.
(3) Rechnungsregulierung durch Scheck oder Wechsel erfolgt zahlungshalber und bedarf unserer Zustimmung. Diskont und Wechselspesen und Kosten tragt in diesen Fallen der Kunde.
(4) Bei Zahlungsschwierigkeiten des Kunden z. B. Zahlungsverzug, Scheck oder Wechselprotest, sind wir berechtigt, alle offenstehenden und gestundeten Rechnungsbetrage sofort fallig zu stellen und gegen Ruckgabe zahlungshalber hereingenommener Wechsel, Barzahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. In einem solchen Falle entfallen eventuell vereinbarte Skonti und Rabatte.
(5) Bei SEPA-Lastschriften gelten die Rechnungen als PRE-Notifikation. Diese mussen den Kunden 5 Kalendertage vor Falligkeit zugehen. Die Kunden-Nummer gilt als Mandatsreferenznummer

§ 6 Lieferung
(1) Fur unsere Lieferungen ist die Verladestelle der Erfullungsort; bei Anlieferungen tragt der Kunde die Gefahr. Lieferung erfolgt an die vereinbarte Stelle, bei geanderter Anweisung tragt der Kunde die zusatzlichen Kosten.
(1) Lieferung frei Baustelle bedeutet Anlieferung ohne Abladen unter der Voraussetzung einer mit schwerem Lastzug befahrbaren Anfuhrstrase. Verlasst das Lieferfahrzeug auf Weisung des Kunden oder einer von ihm beauftragten Person die befahrbare Anfuhrstrase, so haftet dieser fur auftretende Schaden. Das Abladen hat unverzuglich und sachgemas durch den Kunden zu erfolgen. Wartezeiten werden dem Kunden berechnet. Wird das Abladen der gelieferten Ware aufgrund getroffener Vereinbarungen vom uns oder unserem Beauftragten durchgefuhrt, so wird am Fahrzeug abgeladen. Beforderung in den Bau findet nicht statt.
(2) Bei unberechtigter Nichtabnahme der gelieferten Ware gehen Kosten und Schaden zu Lasten des Kunden. Rucksendungen gelieferter Waren werden ohne unsere vorherige Zustimmung nicht angenommen.
(3) Bei Zufuhr von Waren berechnen wir je Anlieferung eine Frachtpauschale. Bei Kranentladung berechnen wir je Entladevorgang eine Kostengebuhr. Fur Paletten stellen wir ebenfalls eine Gebuhrenrechnung. Fur Mehrwegpalet-ten, die in einwandfreiem Zustand frei Lager zuruckgegeben werden, schreiben wir den Paletteneinsatz abzuglich einer Benutzungsgebuhr gut. Die jeweils gultigen Gebuhrensatze machen wir per Aushang in unserem Geschaftslokal bekannt. Auf Anforderung senden wir Ihnen dieses Gebuhrenblatt auch zu. Anderungen der Gebuhren- und Kostenpauschalen behalten wir uns vor.
(4) Verpackungsmaterialien (z. B. Paletten) sind an uns zu Lasten des Kunden zuruckzugeben. Transport- und Umverpackungen werden nicht zuruckgenommen.
(5) Transportschaden sind uns unverzuglich schriftlich mitzuteilen. Bei Anlieferung per Bahn, mit Fahrzeugen des gewerblichen Guternah- und -fernverkehrs oder durch sonstige Verkehrstrager hat der Kunde die erforderlichen Formalitaten gegenuber dem Frachtfuhrer wahrzunehmen.

§ 7 Mangelgewahrleistung
(1) Die Gewahrleistungsfrist betragt ein Jahr ab Lieferung. Fur Waren, die an Verbraucher abgegeben worden oder die entsprechend ihrer ublichen Verwendungsweise fur ein Bauwerk verwendet worden sind und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben, gelten die gesetzlichen Gewahrleistungsfristen.
(2) Vertragsgegenstand ist ausschlieslich das verkaufte Produkt mit denjenigen Eigenschaften und Merkmalen sowie dem Verwendungszweck, der sich aus der Produktbeschreibung und aus der Auftragsbestatigung ergibt. Eine Bezugnahme auf DIN-Normen bedeutet keine Garantie durch uns, es sei denn, dass eine solche ausdrucklich vereinbart wurde. Andere weitergehende Merkmale oder daruber hinaus gehende Verwendungszwe-cke gelten nur dann als vereinbart, wenn sie von uns ausdrucklich schriftlich bestatigt wurden. Handelsubliche Abweichungen der von uns gelieferten Waren, insbesondere materialbedingte Struktur- und Farbabweichungen, Mengen-, Gewichts- und Qualitatstoleranzen bleiben stets vorbehalten und stellen keine Abweichung von der von uns geschuldeten Leistung dar.
(3) Der Kunde hat die Ware unverzuglich nach 
§ 377 HGB zu untersuchen und erkennbare Mangel unverzuglich nach Lieferung, in jedem Fall aber vor Verarbeitung oder Einbau schriftlich anzuzeigen. Nicht offensichtliche Mangel hat der Kunde unverzuglich nach Entdeckung des Mangels schriftlich anzuzeigen. Handelsublicher Bruch und Schwund konnen nicht beanstandet werden.
(3) Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Nacherfullung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Schlagt die Nacherfullung fehl, so ist der Kunde jedoch nach seiner Wahl berechtigt, Rucktritt oder Minderung nach den gesetzlichen Vorschriften zu verlangen.
(4) Handelt es sich um gebrauchte Ware, dann sind samtliche Gewahrleistungsanspruche ausgeschlossen, es sei denn es lage eine arglistige Tauschung oder eine zugesicherte Eigenschaft vor oder der Kunde hat die Ware als Verbraucher von uns bezogen.
(5) Stellt der Kunde einen Mangel fest, darf er die Ware nicht bearbeiten, verarbeiten, verkaufen, einbauen etc. bis eine Beweissicherung mit uns oder ein gerichtliches Beweissicherungsverfahren durchgefuhrt wurde oder eine einvernehmliche Regelung uber das weitere Vorgehen mit uns getroffen wurde.

§ 8 Haftungsbeschrankung
(1) Wir haften bei Vorsatz und grober Fahrlassigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften.
(2) Bei leichter Fahrlassigkeit haften wir nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wird. Im Falle einer solchen Haftung aus leichter Fahrlassigkeit ist die Haftung auf solche Schaden begrenzt, die vertragstypisch und vorhersehbar sind.
(3) Die in Ziffer (2) vereinbarte Haftungsbeschrankung gilt nicht, wenn wir fur eine von uns garantierte Beschaffenheit, wegen Arglist, nach dem Produkthaftungsgesetz oder fur solche Schaden haften, die aus der Verletzung des Lebens, des Korpers oder der Gesundheit entstehen.
(4) Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschrankt ist, gilt dies auch fur die personliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfullungsgehilfen etc.
(5) Eine Haftung fur Beratungsleistungen etc. insbesondere im Hinblick auf die Be- und Verarbeitungen von Baustoffen wird nur ubernommen, wenn diese schriftlich erfolgte.

§ 9 Eigentumsvorbehalt und Sicherungsrechte
(1) Wir behalten uns das Eigentum an gelieferten Waren (.Kaufsache¡
§) bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschaftsverbindung mit dem Kunden vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zuruckzuverlangen. Der Kunde genehmigt bereits jetzt, dass wir in diesem Fall berechtigt sind, den Betrieb des Kunden zu betreten und die Kaufsache zuruckzunehmen. In unserem Verlangen nach Ruckgabe der Kaufsache liegt ein Rucktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rucknahme der Kaufsache zu deren freihandiger Verwertung befugt, der Verwertungserlos ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden ¡V abzuglich angemessener Verwertungskosten ¡V anzurechnen.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschaden ausreichend zum Neuwert zu versichern.
(3) Bei Pfandungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzuglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemas 
§ 771 ZPO erheben konnen. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und ausergerichtlichen Kosten einer Klage gemas 
§ 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde fur den uns entstandenen Ausfall.
(4) Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschaftsgang weiter zu verkaufen. Die Verauserung der Kaufsache im Rahmen von Raumungsverkaufen oder in grosen Teilen oder .asset deals¡
§ im Rahmen einer geplanten Aufgabe von Standorten oder des Geschaftsbetriebes ist nicht zulassig. Der Kunde tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Hohe des Faktura-Endbetrages (einschlieslich Umsatzsteuer) unserer Forderung ab, die ihm bzgl. der Kaufsache aus der Weiterverauserung gegen seine Abnehmer erwachsen, und zwar unabhangig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Die Abtretung erfolgt einschlieslich aller Nebenrechte und Sicherheiten, insbesondere der Rechte aus einem mit dem Abnehmer vereinbarten Eigentums-vorbehalt. Wir nehmen diese Abtretung an. Der Kunde wird zur Einziehung der Forderungen ermachtigt. Zur weiteren Abtretung dieser Forderungen an Dritte ist der Kunde nicht berechtigt. Eine Abtretung im Wege des echten Factorings ist dem Kunden nur unter der Voraussetzung gestattet, dass uns dies unter Bekanntgabe des Factors schriftlich angezeigt wird und der Factoringerlos mindestens den Wert unserer gesicherten Forderung erreicht.
Die Ermachtigung zum Weiterverkauf der Waren sowie zum Einzug der abgetretenen Forderungen kann durch uns mit sofortiger Wirkung widerrufen werden, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen gegen uns nicht fristgerecht nachkommt oder Hinweise auf eine Vermogensgefahrdung vorliegen. Sie erlischt automatisch, wenn gegen den Kunden Antrag auf Eroffnung des Insolvenzverfahrens gestellt wird. In allen oben aufgefuhrten Fallen konnen wir verlangen, dass der Kunde die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehorigen Unterlagen aushandigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt.
(5) Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden wird stets fur uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehorenden Gegenstanden verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhaltnis des Wertes der Kaufsache (Faktura-Endbetrag unserer Forderung einschlieslich Umsatzsteuer) zu den anderen verarbeiteten Gegenstanden zur Zeit der Verarbeitung. Fur die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Ubrigen das Gleiche wie fur die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.
(6) Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehorenden Gegenstanden untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhaltnis des Wertes der Kaufsache (Faktura-Endbetrag unserer Forderung einschlieslich Umsatzsteuer) zu den anderen vermischten Gegenstanden im Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde uns anteilmasig Miteigentum ubertragt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum fur uns.
(7) Mit Widerruf oder Erloschen der Ermachtigung zum Weiterverkauf der Waren sowie zum Einzug der abgetretenen Forderungen (Ziffer 4) ist der Kunde auch nicht mehr befugt, die Ware zu verarbeiten, umzubilden, untrennbar zu vermischen oder einzubauen.
(8) Wird die Kaufsache vom Kunden als wesentlicher Bestandteil in das Grundstuck eines Dritten eingebaut, so tritt der Kunde schon jetzt die gegen den Dritten oder den, den es angeht, entstehenden Forderungen auf Vergutung in Hohe des Wertes der Kaufsache (Faktura-Endbetrag unserer Forderung einschlieslich Umsatzsteu-er) mit allen Nebenrechten einschlieslich eines solchen auf Einraumung einer Sicherungshypothek, mit Rang vor dem Rest ab.
(9) Wird die Ware vom Kunden als wesentlicher Bestandteil in das eigene Grundstuck eingebaut, so tritt dieser schon jetzt die aus der gewerbsmasigen Verauserung des Grundstuckes oder von Grundstucksrechten entstehenden Forderungen in Hohe des Wertes der Ware mit allen Nebenrechten und im Rang vor dem Rest ab. Wir nehmen die Abtretung an.
(10) Der Kunde tritt sicherungshalber alle Forderungen gegenuber Versicherungsgesellschaften bzgl. der Vorbehaltsware in Hohe des Faktura-Endbetrages (einschlieslich Umsatzsteuer) unserer Forderung gegenuber dem Kunden an uns ab. Auf unser Verlangen wird der Kunde die Versicherungsgesellschaft anweisen, uns einen Sicherungsschein zu erteilen.
(11) Wir sind verpflichtet, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden, aber nach unserer Wahl, insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen nicht nur vorubergehend um mehr als 10 % ubersteigt.

§ 10 Zuruckbehaltung, Aufrechnung
(1) Dem Kunden steht ein Zuruckbehaltungsrecht gegen die Kaufpreisforderung nicht zu, es sei denn dieses beruht auf demselben Auftragsverhaltnis, steht ihm nach 
§ 320 BGB zu, oder es wird von uns anerkannt bzw. rechtskraftig festgestellt.
(2) Dem Kunden steht das Recht zur Aufrechnung mit Gegenforderungen nicht zu, es sei denn die Gegenforde-rung ist unbestritten oder rechtskraftig festgestellt.

§ 11 Bundesdatenschutzgesetz, SCHUFA und Auskunfteien
(1) Bei allen Vorgangen der Datenverarbeitung (z. B. Erhebung, Verarbeitung und Ubermittlung) verfahren wir nach den gesetzlichen Vorschriften. Ihre fur die Geschaftsabwicklung notwendigen Daten werden gespeichert und fur die Auftragsabwicklung im erforderlichen Umfang an von uns beauftragte Lieferanten und Dienstleister weitergegeben.
(2) Im Rahmen des gesetzlich Zulassigen und unter Berucksichtigung Ihrer jeweiligen schutzwurdigen Interessen an dem Ausschluss der Ubermittlung oder Nutzung konnen wir zur Bonitats- und Kreditprufung wahrend der Dauer der Kundenbeziehung Adress- und Bonitatsdaten ggf. an die SCHUFA oder andere Auskunfteien weitergeben.

§ 12 Streitbeilegungsverfahren
Wir sind grundsatzlich nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlich-tungsstelle teilzunehmen.