Öffnungszeiten

Bitte beachten Sie unsere geänderten Öffnungszeiten

Der Standort Stolberg bleibt vorübergehend samstags geschlossen.
Die Standorte Düren, Eschweiler und Schleiden sind wie gewohnt für Sie geöffnet.


Ab dem 02.04.2024 für euch da!

Wir eröffnen unseren fünften Standort in Mechernich-Kommern!


Neues Rücknahmesystem für saubere Styrodur® Baustellen-Schnittreste

BASF führt zusammen mit BACHL als Vertriebspartner von Styrodur® das neue Rücknahmesystem mcyclo für saubere Styrodur® Baustellen-Schnittreste ein.
 
Das System funktioniert denkbar einfach: Nachdem die Schnittreste auf der Baustelle in speziellen, ebenfalls recycelbaren Abgabesäcken gesammelt wurden, werden diese von uns fachgerecht aufgearbeitet. Die Säcke können deutschlandweit bei teilnehmenden Baustoffhändlern abgegeben werden. Das nach Sammlung und Aufarbeitung entstehende Regranulat kann dann für die Produktion neuer Dämmstoffe genutzt werden. Durch das neue Rücknahmesystem für Styrodur® Baustellen-Schnittreste werden Abfälle vermieden und fossile Ressourcen eingespart.
 
Die Benutzerfreundlichkeit stand bei der Entwicklung des Rücknahmesystems im Fokus:
Über die Onlineplattform www.mcyclo.com können Verarbeiter bequem und einfach ihre bevorzugte Sammelstelle und den gewünschten Abgabetag auswählen.
Dabei ist es egal, ob sie dies vom Schreibtisch aus machen oder direkt von der Baustelle aus, denn die Plattform wurde für die Darstellung auf mobilen Endgeräten optimiert.
 
Mehr Informationen zum neuen Rücknahmesystem für Styrodur® Baustellen-Schnittreste erhalten Sie auf www.mcyclo.com.

EASY ECO: EINFACH NACHHALTIG MIT ISOVER UND RIGIPS®

Zwei Marken, ein Versprechen:

ISOVER und RIGIPS von SAINT-GOBAIN wollen nachhaltiges Bauen noch einfacher machen. Mit unserer gemeinsamen Initiative EASY ECO – EINFACH NACHHALTIG profitieren Sie bei beiden Marken von immer mehr nachhaltigen Produkten, durchdachtem Recycling und unserem Versprechen „Rücknahme nach Rückbau“.

Klicken Sie hier!


Winterdienst ist steuerlich abzugsfähig

  • Mein Haus

Handwerkerrechnungen und haushaltsnahe Dienstleistungen lassen sich unter bestimmten Bedingungen steuerlich absetzen. Davon profitieren vor allem Immobilienbesitzer. 

Sie können nicht nur Reparaturen und Instandhaltungsarbeiten an ihrer Immobilie absetzen, sondern auch den Streu- und Winterdienst in der kalten Jahreszeit.

Das Kehren und Streuen gehört zu den Verkehrssicherungspflichten, die, so erinnert der Verband Privater Bauherren (VPB), jeder Grundstückseigentümer ernst nehmen sollte. Wer den Schnee von einem Winterdienst räumen lässt, kann die Kosten dafür steuersparend absetzen.

Dies gilt sowohl für das eigene Grundstück als auch für den angrenzenden öffentlichen Raum: Verpflichtet die Kommune die Anlieger, den Gehweg vor dem Grundstück schnee- und eisfrei zu halten, so können Eigentümer diese Dienstleistung an eine Firma delegieren und deren Rechnung von der Steuer abziehen – im Rahmen der vorgesehenen Summen und natürlich nur bei Vorlage einer ordentlichen Rechnung, die Lohnkosten ausweist und per Überweisung beglichen wurde.

Nachrichten aus der Bau-Branche