Neuigkeiten
Bitte beachten Sie unsere geänderten Öffnungszeiten
Der Standort Stolberg bleibt vorübergehend samstags geschlossen.
Die Standorte Düren, Eschweiler, Mechernich-Kommern und Schleiden sind wie gewohnt für Sie geöffnet.
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Preisänderungen ab dem 1. Quartal 2026
Wir informieren Sie über bevorstehende Preisanpassungen basierend auf Durchschnittswerten, die uns von der Lieferindustrie mitgeteilt wurden.
Seit dem 02.04.2024 für euch da!
Wir haben unseren fünften Standort in Mechernich-Kommern eröffnet!
Neues Rücknahmesystem für saubere Styrodur® Baustellen-Schnittreste
BASF führt zusammen mit BACHL als Vertriebspartner von Styrodur® das neue Rücknahmesystem mcyclo für saubere Styrodur® Baustellen-Schnittreste ein.
Das System funktioniert denkbar einfach: Nachdem die Schnittreste auf der Baustelle in speziellen, ebenfalls recycelbaren Abgabesäcken gesammelt wurden, werden diese von uns fachgerecht aufgearbeitet. Die Säcke können deutschlandweit bei teilnehmenden Baustoffhändlern abgegeben werden. Das nach Sammlung und Aufarbeitung entstehende Regranulat kann dann für die Produktion neuer Dämmstoffe genutzt werden. Durch das neue Rücknahmesystem für Styrodur® Baustellen-Schnittreste werden Abfälle vermieden und fossile Ressourcen eingespart.
Die Benutzerfreundlichkeit stand bei der Entwicklung des Rücknahmesystems im Fokus:
Über die Onlineplattform www.mcyclo.com können Verarbeiter bequem und einfach ihre bevorzugte Sammelstelle und den gewünschten Abgabetag auswählen.
Dabei ist es egal, ob sie dies vom Schreibtisch aus machen oder direkt von der Baustelle aus, denn die Plattform wurde für die Darstellung auf mobilen Endgeräten optimiert.
Mehr Informationen zum neuen Rücknahmesystem für Styrodur® Baustellen-Schnittreste erhalten Sie auf www.mcyclo.com.
EASY ECO: EINFACH NACHHALTIG MIT ISOVER UND RIGIPS®
Zwei Marken, ein Versprechen:
ISOVER und RIGIPS von SAINT-GOBAIN wollen nachhaltiges Bauen noch einfacher machen. Mit unserer gemeinsamen Initiative EASY ECO – EINFACH NACHHALTIG profitieren Sie bei beiden Marken von immer mehr nachhaltigen Produkten, durchdachtem Recycling und unserem Versprechen „Rücknahme nach Rückbau“.
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20 Fragen und Antworten
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Ihr Schutz vor Radongasbelastung
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Betonpumpe Sicherheitscheckliste
Betonpumpe auf der Baustelle
Untervermietung bei einem Zimmer? Das kann der Eigentümer nicht ohne weiteres ablehnen
Selbst wer nur eine Ein-Zimmer-Wohnung gemietet hat, darf gegen den Willen des Eigentümers einen Untermietvertrag mit einer anderen Person eingehen.
Größe des Objekts spielt keine Rolle
Denn nach Ansicht der Rechtsprechung ist weder eine bestimmte Größe des Objekts nötig noch kommt es auf eine mindestens erforderliche Zimmerzahl an, um einen solchen Vertrag eingehen zu können.
Entscheidend ist etwas anderes:
Der eigentliche Mieter darf durch die Untervermietung sein Gewahrsam an den Räumlichkeiten nicht völlig aufgeben.
Im konkreten Fall wollte er während seines geplanten Auslandsaufenthalts von rund einem halben Jahr noch einige persönliche Gegenstände weiterhin in der Wohnung belassen. Dazu benötigte er eine Fläche von einem Quadratmeter, die durch einen Vorhang abgetrennt war. Das reichte nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS den damit befassten Gerichten aus, um davon auszugehen, dass er weiterhin einen Teil der gemieteten Immobilie selbst nutze.
Quantitative Vorgaben, wieviel Wohnraum der eigentliche Mieter für sich beanspruchen müsse, gebe es nicht.
(Bundesgerichtshof, Aktenzeichen VIII ZR 109/22)









